So entzifferst Du Dein Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis – elementarer Bestandteil einer Bewerbung

Deutschland gilt als das Land der Zeugnisse und Zertifikate. Auf dem Weg zum neuen Job stolpert allerdings manch einer bereits beim Erstellen der Bewerbung über das vom Chef unterschriebene Arbeitszeugnis. Sicherlich kann ein Zeugnis eine echte Chance bei der Suche nach einem Job sein. Aber nichtsdestotrotz ist es mitunter auch ein Risikofaktor in einer Bewerbung. Damit Dein Arbeitszeugnis für Dich nicht zur „Stolperfalle“ wird, erfährst Du in diesem Artikel, wie Du die verschlüsselten Formulierungen und Codes in beruflichen Beurteilungsschreiben wirklich richtig liest – und warum genau das für Deine Bewerbung so wichtig ist. 

Mit einer gelungenen Bewerbung zum neuen Job – so entzifferst Du Dein Arbeitszeugnis

Der deutsche Gesetzgeber untersagt eine offene negative Wortwahl in Arbeitszeugnissen. Dies ist in der Gewerbeordnung (§109) entsprechend verankert. Dadurch möchte man verhindern, dass Bewerbern bei ihrer Suche nach einem neuen Job Steine in den Weg gelegt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Personaler die mögliche unzureichende Arbeitsleistung eines bisherigen Mitarbeiters in dessen Arbeitszeugnis blumig umschreiben oder gar verschweigen müssten. Arbeitgeber haben sehr wohl das Recht, etwaige negative Aspekte mit Blick auf die Arbeitsleistung betreffender Stelleninhaber in deren Beurteilung zum Ausdruck zu bringen. Jedoch müssen sie diese stets wohlwollend formulieren. Das sind die gängigsten Zeugnisarten für eine Job-Bewerbung:

✔ das einfache Zeugnis

✔ das qualifizierte Zeugnis

✔ das Zwischenzeugnis

✔ das Praktikumszeugnis

✔ das Referenz- oder Empfehlungsschreiben

✔ das Ausbildungszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dieses unterscheidet sich vom einfachen Beurteilungsbogen dahingehend, dass darin nicht nur die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch Sozialverhalten und Arbeitsleistung im Job aufgeführt werden. All das sind wesentliche Kriterien in einer Bewerbung.

Es ist Personalern zwar gestattet, Kritik an einem Mitarbeiter zu Papier zu bringen, um künftigen Job-Anbietern einen kleinen Hinweis zu geben. Jedoch darf sie lediglich indirekt ausgesprochen werden. Um dieser „Gratwanderung“ (Informieren potenzieller Arbeitgeber bei gleichzeitigem „Schutz“ des Bewerbers) Rechnung zu tragen, haben sich im Laufe der Jahre spezielle Floskeln und Formulierungsarten etabliert. Diese sind einerseits positiv und wohlwollend gestaltet, lassen aber andererseits wichtige, tiefergehende Informationen über die zu bewertende Person nicht offen.

Dem neuen Job zuliebe – der Blick hinter die Kulissen lohnt sich…

Steht in Deinem Arbeitszeugnis möglicherweise Folgendes?

„Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.“

Zunächst wirkt das Ganze überaus positiv. Bei näherer Betrachtungsweise zeigt sich aber auch eine Kehrseite der Medaille. Denn „übersetzt“ heißt die Formulierung nichts anderes als: „Er zeigte im Job zwar einen gewissen Eifer und versuchte, sich einzubringen. Der Erfolg im Job ließ jedoch auf sich warten.“

Auch bei der folgenden Aussage in Deinem Arbeitszeugnis solltest Du genauer hinschauen:

„Er hat sämtliche ihm übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.“

Diese Formulierung klingt ebenfalls vielversprechend. Jedoch bedeutet sie in etwa: „Er ging im Rahmen seines Tätigkeitsfeldes lediglich nach einem Schema F vor und zeigte kaum Eigeninitiative im Job.“

Du hast einen neuen Job in Aussicht und möchtest Deiner Bewerbung ein Arbeitszeugnis beifügen, in dem unter anderem folgender Satz enthalten ist?

„Er verfügt über Fachwissen und zeigte ein großes Selbstvertrauen.“

Wenn Du eine wirklich gelungene Bewerbung einreichen möchtest, um den neuen, angestrebten Job zu bekommen, dann solltest Du den Ersteller des Zeugnisses um Nachbesserung bitten. Denn die Person, die Deine Bewerbung bekommt, liest Folgendes daraus: „Mit seiner Fachkompetenz ist es nicht sonderlich weit her. Darüber hinaus hat er ein loses Mundwerk.“

👉 Um den neuen Job zu bekommen und eine gelungene Bewerbung vorzulegen, ist es hilfreich, die Sprache der Arbeitgeber richtig zu interpretieren.

Das Schulnoten-System für den neuen Job

Eine „sehr gute“ Leistung im Job wird üblicherweise so ausgedrückt: „Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit.“

Die Note „gut“ im Arbeitszeugnis wird in der Regel so formuliert: „Er erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.“

Ein „Befriedigend“ drückt sich so aus: „Er erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.“

Eine „ausreichende“ Leistung im Job bringen Chefs oftmals mit diesen Worten zu Papier: „Er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit.“

Steht im Arbeitszeugnis hingegen: „Er erfüllte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“, dann ist das ein „Mangelhaft“.

„Ungenügende“ Leistungen im Job drückt man hingegen wie folgt aus: „Er hat sich bemüht.“

Hole das Beste aus Deiner Bewerbung heraus

Sofern Du mit Deinem Arbeitszeugnis nicht ganz zufrieden bist, hast Du einen Anspruch auf Nachbesserung. Du kannst Deinen Vorgesetzten direkt darauf ansprechen oder einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Falls selbst nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung keine Korrektur erfolgt ist, kannst Du eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.

Wir möchten Dich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der rechtliche Anspruch auf eine Nachbesserung des Zeugnisses für Deine Bewerbung nach 15 Monaten verfällt.

Bereit für eine neue berufliche Herausforderung? Finde hier noch heute Deinen Traumjob!

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