
Zeitarbeit und das AÜG: Was Unternehmen wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze Zeitarbeit basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Zeitarbeitnehmer, das vollständig durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt wird. Die Höchstüberlassungsdauer und Equal








