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PERSONALENGPÄSSE
SCHNELL & FLEXIBEL LÖSEN

Arbeitnehmerüberlassung

Sie wollen langfristig geplante Stellen effizient besetzen und Einstellungsrisiken, wie z.B. auslaufende Probezeiten vermeiden?

Für beide Varianten ist die Zeitarbeit/ Arbeitnehmerüberlassung die ideale Lösung. Als flexibler Baustein unserer Personaldienstleistung können Sie mit Arbeitnehmerüberlassung effizient agieren. Angepasst an Ihre individuelle Unternehmenssituation.

Das sind Ihre Vorteile

Auftragsspitzen & Personalengpässe flexibel lösen

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für Sie als Arbeitgeber echte Flexibilität. Es ist eine effiziente Möglichkeit, Auftragsspitzen oder vorübergehende Personalengpässe flexibel zu lösen.

Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen arbeiten, sind fest beim a-team (ihrem Verleiher) angestellt. Sie erhalten einen tarifvertraglich geregelten Arbeitsvertrag (BAP) und stellen Ihnen ihre Arbeitsleistung als Leiharbeitnehmer temporär zur Verfügung.

Grundlage für die Überlassung ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Ihnen als Entleiher und dem a-team. Somit haben Sie als Entleiher die Möglichkeit, schwankende Konjunkturzyklen durch Arbeitnehmerüberlassung flexibel abzufangen. Auftragsspitzen oder kurzfristige Personalengpässe werden effizient mit Leiharbeitnehmern besetzt.

Langfristig geplante Stellen effizient besetzen und Einstellungsrisiken reduzieren

Selbstverständlich ist die Vertragsform der Arbeitnehmerüberlassung auch geeignet,
langfristig geplante Stellen zu besetzen. Mit dieser Vertragsform sparen Sie sich langwierige Rekrutierungsphasen. Sie reduzieren mit Arbeitnehmerüberlassung Einstellungsrisiken. Dazu gehören z. B. auslaufende Probezeiten und Kündigungsfristen. So bleibt Ihnen mehr Handlungsspielraum und Zeit – sowohl für Ihr Kerngeschäft als auch bei der Planung zukünftiger Projekte. Sicherer können Sie nicht flexibel sein.

Konjunkturelle Schwankungen bekämpfen

Für viele Unternehmen sind Mehrarbeit oder auch Kurzarbeit Mittel zur Flexibilisierung des Personalstands. Auch Entlassungen und Neueinstellungen gehören natürlich dazu. Auf Dauer sind dies allerdings unzureichende Mittel zur erfolgreichen Bekämpfung konjunktureller Schwankungen. Deshalb ist der zusätzliche Einsatz verschiedener Flexibilisierungsinstrumente sinnvoll.

Insbesondere Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit spielt eine wichtige Rolle. Ihr kommt in Zeiten zunehmender Spezialisierung eine besondere Bedeutung in der deutschen Wirtschaft zu. Zeitarbeit ermöglicht es, die Anzahl der Arbeitnehmer eines Unternehmens innerhalb kürzester Zeit aufzustocken und ebenso schnell wieder auf den Kern zurückzuführen.

7 Gründe für das a-team
Flexibilität

Spezialisierte Expertise

Zeitersparnis

Kostenersparnis

Risikominimierung

Personalentwicklung

Fokus auf das Kerngeschäft

Flexibilität

Unternehmen können schnell und flexibel auf Veränderungen in der Personalplanung reagieren, beispielsweise bei Auftragsspitzen oder Personalengpässen.

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Spezialisierte Expertise

Das a-team verfügt über spezialisierte Expertise bei der Rekrutierung, Auswahl und Vermittlung von Fachkräften im kaufmännischen Bereich und kann bei der Auswahl auf ein großes Talentnetzwerk zugreifen.

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Zeitersparnis

Die Suche nach geeigneten Mitarbeitern ist zeitaufwändig und bindet wertvolle Ressourcen im Unternehmen. Durch die Zusammenarbeit mit a-team kann das Unternehmen Zeit sparen und sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.

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Kostenersparnis

Das a-team übernimmt die Kosten für die Personalbeschaffung, -verwaltung und -abrechnung, wodurch das Unternehmen Kosten einsparen kann.

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Risikominimierung

Das a-team trägt das Risiko bei der Personalbeschaffung und -vermittlung, beispielsweise im Hinblick auf etwaige Ausfallzeiten der Mitarbeiter.

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Personalentwicklung

Das a-team kann dem Unternehmen bei der Personalentwicklung und -planung helfen, indem er z.B. Onboarding-Support gibt und Teamentwicklungsmaßnahmen sowie Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen für die Mitarbeiter anbietet.

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Fokus auf das Kerngeschäft

Durch die Zusammenarbeit mit dem a-team kann das Unternehmen sich auf seine Kernkompetenzen und strategischen Ziele konzentrieren, während der Personaldienstleister sich um die Personalbeschaffung und -vermittlung kümmert.

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Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt, ist ein Arbeitsmodell, bei dem Unternehmen kurz- oder langfristig Mitarbeiter von einem Personaldienstleister ausleihen können. Hierbei schließt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister und wird von diesem an das Unternehmen vermittelt, um dort seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Profitieren Sie bei der Arbeitnehmerüberlassung von einem schnellen und flexiblen Zugang zu qualifizierten Mitarbeitern. Somit können Sie Ihre Personalbedürfnisse schnell und unkompliziert abdecken, ohne langwierige Bewerbungs- oder Auswahlprozesse durchlaufen zu müssen.

In Deutschland ist die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. So sind beispielsweise die maximale Überlassungsdauer sowie die Equal-Pay-Regelungen einzuhalten. Wir informieren Sie gerne über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Arbeitnehmerüberlassung in Ihre Personalplanung zu integrieren.

 

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Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerüberlassung (FAQ)

Zunächst entfallen Kosten, die durch eine langwierige Rekrutierungsphase entstehen. Zusätzlich entfällt für Ihr Unternehmen auch die administrative Betreuung fest angestellter Mitarbeiter durch die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister. So gewinnen Sie mehr Raum für Ihr Kerngeschäft. Sie können Ihre Personalausgaben an Ihre Bedürfnisse anpassen und mögliche fehlende Headcounts umgehen. Das spart Zeit und Geld, da Ihnen nur die effektiv geleistete Arbeitszeit der eingesetzten Leiharbeitnehmer berechnet wird.

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet: Mitarbeiter, die ihm Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen als Arbeitnehmer tätig sind, haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem a-team abgeschlossen und werden
auch durch das a-team bezahlt. Sie als Unternehmen schließen wiederum einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem a-team als Ihrem Personaldienstleister ab.

Wir legen größten Wert darauf, Ihnen fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Deshalb bieten wir als Arbeitgeber unseren Mitarbeiter ein faires Gehalt mit attraktiven Sozialleistungen. Grundlage hierfür ist ein tarifvertraglich geregelter Arbeitsvertrag (BAP). Ihr Unternehmen zahlt für die Arbeitnehmerüberlassung einen individuell abgestimmten und vertraglich festgelegten Stundensatz an das a-team. Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage sowie alle Lohnnebenkosten und die administrative Betreuung unserer Fachkräfte übernehmen wir als Verleiher für Sie. Nur die Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer sind in den Stundensätzen nicht enthalten.

Selbstverständlich. Wir freuen uns, wenn Sie von unseren Mitarbeitern überzeugt sind und diese als Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen nicht mehr missen möchten. Unsere Übernahmequote aus der Arbeitnehmerüberlassung in ein festes Angestelltenverhältnis liegt derzeit bei über 30%. Durch eine Übernahme in eine Festanstellung können Sie auch garantieren, dass Ihnen temporäres Know-How nicht verloren geht und das Wissen in Ihrem Unternehmen bleibt.

Wir als Personaldienstleister wissen um unsere soziale Verantwortung unseren Mitarbeitern gegenüber. Deshalb sind wir intensiv bemüht, einen passenden Folgeeinsatz oder eine entsprechende Festanstellung zu finden. Unsere Mission “Wir machen Talente glücklich und begleiten sie auf ihrem Karriereweg” wird bei uns jeden Tag gelebt: Durch unseren intensiven und regelmäßigen Austausch der HR Manager mit ihren Mitarbeitern im Rahmen des Onboarding-Supports können wir zeitnah reagieren. So haben wir die Möglichkeit, den weiteren Karriereweg gemeinsam erfolgreich zu gestalten. Auch unser Personalentwicklungsangebot für unsere Mitarbeiter bildet eine nachhaltige Grundlage dafür, dass wir unsere Mission als verantwortungsbewusster Arbeitgeber / Verleiher erfüllen können.

Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmer und Personaldienstleistern werden im AÜG (dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) geregelt. Dieses Gesetz wird kontinuierlich aktualisiert und den arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Die zur Zeit wichtigsten Regelungen:


1. Die Arbeitnehmerüberlassung darf nur von Personaldienstleistern und Unternehmen
durchgeführt und angewendet werden, die eine „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Dem a-team liegt diese Erlaubnis in unbefristeter Form seit 2003 vor.

2. Leiharbeitnehmer dürfen an denselben Entleiher für eine begrenzte Zeit – maximal 18 Monate am Stück – überlassen werden, es sei denn, es liegt eine Pause von mindestens drei Monaten zwischen den Einsätzen.

3. Das AÜG regelt ebenfalls das Gehalt der Leiharbeitnehmer: Nach einem ununterbrochenen Einsatz von neun Monaten bei einem Unternehmen, erhalten die Leiharbeitnehmer von ihrem Verleiher ein gleichwertiges Entgelt wie die bei dem entleihenden Unternehmen fest angestellten Mitarbeiter. Sonderzahlungen und Sachbezüge gehören ebenfalls dazu.

4. Weiterhin ist u.a. der Gleichstellungsgrundsatz im AÜG geregelt: dieser besagt, dass der Leiharbeiternehmer beim Entleiher ähnliche Arbeitsbedingungen vorfinden muss wie die festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens.

Das a-team bietet als Personaldienstleister für den kaufmännischen Bereich branchenübergreifend intelligente Personallösungen für alle Unternehmen an. Sowohl kleinere Mittelständler als auch international tätige Großkonzerne gehören zu unseren langjährigen Kunden. Insbesondere in den kaufmännischen Berufsfeldern Human Resources / Personal, Assistenz + Office Management, Marketing + Vertrieb, Einkauf + Logistik, Finanzen + Rechnungswesen sowie Projektmanagement sind wir stark.

Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung – all diese Begriffe bezeichnen die gleiche Arbeitsform. Egal für welchen Begriff man sich entscheidet (wir bleiben für den weiteren Textverlauf beim Begriff Zeitarbeit), diese flexible Arbeitsform erfährt seit vielen Jahren in Deutschland ein erhebliches Wachstum.

Einarbeitung
Für die Entleihunternehmen als Arbeitgeber ist der Aufwand, Zeitarbeiter in die Arbeitsabläufe eines Unternehmens einzuführen, vergleichsweise hoch. Selbst erfahrene und spezialisierte Zeitarbeiter müssen sich an die bestimmten Arbeitsanweisungen und Informationswege eines Unternehmens vor Ort gewöhnen. Diese Einarbeitungsproblematik wird umso größer, je kürzer die Zeitarbeiter in ein Unternehmen überlassen werden. Parallel muss die Stammbelegschaft für die Einarbeitung des geliehenen Personals sorgen. Hierbei ist der Energie- und Zeitaufwand im Rahmen des Onboardings oft hoch. Es besteht die Gefahr, dass die eigene Arbeitsproduktivität des Stammpersonals infolgedessen gemindert wird.
Das a-team Onboarding-Support-Programm kann hier helfen, Einarbeitungsthematiken wie Teameingliederung, Führungskräfte-Gespräche und strukturierte Onboarding Gespräche zu begleiten und Fallstricke in der Probezeit zu umgehen.

Zusammengehörigkeitsgefühl
Ein hoher Anteil an Zeitarbeitern kann das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Belegschaft beeinträchtigen. Durch den ständigen Personalwechsel kann der Aufbau einer engen Bindung zwischen den Mitarbeitern erschwert werden. Die kurzen Einsatzzeiten der Zeitarbeiter erschweren dies zusätzlich. Für viele Kollegen ist Vertrautheit und Freundschaft unter Kollegen sehr wichtig. Deshalb kann die Arbeitszufriedenheit mit dem Einsatz von Zeitarbeiter*innen abnehmen. Auch die Zeitarbeiter selbst können bei kurzer Einsatzdauer keine Bindung an das Unternehmen aufbauen. Daraus kann dann eine Minderung der Arbeitsmotivation und der Einsatzbereitschaft folgen. Zeitarbeitnehmer, die längere Zeit in einem Personalleasingverhältnis stehen, beeinträchtigen das Zusammengehörigkeitsgefühl des Personals vor Ort kaum.

Betriebsverfassungsrecht
Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Zeitarbeitnehmer können Konflikte mit dem Betriebsrat entstehen. Da die Beschäftigung von Leiharbeitnehmer eine personelle Einzelmaßnahme darstellt, ist sie zustimmungspflichtig. Mögliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung seitens des Unternehmens sind der Verstoß gegen eine im Unternehmen vorherrschende Auswahlrichtlinie. Auch die Unterlassung einer notwendigen innerbetrieblichen Stellenausschreibung sowie die Störung des Betriebsfriedens seitens der Zeitarbeitnehmer gehört dazu.