Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit
Bleiben Sie flexibel.

Auftragsspitzen & Personalengpässe flexibel lösen:
Arbeitnehmerüberlassung bedeutet für Sie als Arbeitgeber echte Flexibilität: Es ist eine effiziente Möglichkeit, Auftragsspitzen oder vorübergehende Personalengpässe flexibel zu lösen. Mitarbeiter*innen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen arbeiten, sind fest beim a-team (ihrem Verleiher) angestellt. Sie erhalten einen ganz normalen tarifvertraglich geregelten Arbeitsvertrag (BAP) und stellen Ihnen ihre Arbeitsleistung als Leiharbeitnehmer*innen temporär zur Verfügung. Grundlage für die Überlassung ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Ihnen als Entleiher und dem a-team.
Somit haben Sie als Entleiher die Möglichkeit, schwankende Konjunkturzyklen durch Arbeitnehmerüberlassung flexibel abzufangen. Auftragsspitzen oder kurzfristige Personalengpässe werden effizient mit Leiharbeitnehmer*innen besetzt.
Langfristig geplante Stellen effizient besetzen und Einstellungsrisiken reduzieren:
Selbstverständlich ist die Vertragsform der Arbeitnehmerüberlassung auch geeignet,
langfristig geplante Stellen zu besetzen.
Mit dieser Vertragsform sparen Sie sich langwierige Rekrutierungsphasen. Sie reduzieren mit Arbeitnehmerüberlassung Einstellungsrisiken. Dazu gehören z. B. auslaufende Probezeiten und Kündigungsfristen. So bleibt Ihnen mehr Handlungsspielraum und Zeit – sowohl für Ihr Kerngeschäft als auch bei der Planung zukünftiger Projekte. Sicherer können Sie nicht flexibel sein.
Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerüberlassung
Zunächst entfallen Kosten, die durch eine langwierige Rekrutierungsphase entstehen. Zusätzlich entfällt für Ihr Unternehmen auch die administrative Betreuung fest angestellter Mitarbeiter*innen durch die Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister. So gewinnen Sie mehr Raum für Ihr Kerngeschäft. Sie können Ihre Personalausgaben an Ihre Bedürfnisse anpassen und mögliche fehlende Headcounts umgehen. Das spart Zeit und Geld, da Ihnen nur die effektiv geleistete Arbeitszeit der eingesetzten Leiharbeitnehmer*innen berechnet wird.
Arbeitnehmerüberlassung bedeutet: Mitarbeiter*innen, die ihm Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Ihnen als Arbeitnehmer tätig sind, haben einen festen Arbeitsvertrag mit dem a-team abgeschlossen und werden
auch durch das a-team bezahlt. Sie als Unternehmen schließen wiederum einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem a-team als Ihrem Personaldienstleister ab.
Wir legen größten Wert darauf, Ihnen fachlich qualifizierte und motivierte Mitarbeiter*innen zur Verfügung zu stellen. Deshalb bieten wir als Arbeitgeber unseren Mitarbeiter*innen ein faires Gehalt mit attraktiven Sozialleistungen. Grundlage hierfür ist ein tarifvertraglich geregelter Arbeitsvertrag (BAP). Ihr Unternehmen zahlt für die Arbeitnehmerüberlassung einen individuell abgestimmten und vertraglich festgelegten Stundensatz an das a-team. Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage sowie alle Lohnnebenkosten und die administrative Betreuung unserer Fachkräfte übernehmen wir als Verleiher für Sie. Nur die Zuschläge für Mehr-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer sind in den Stundensätzen nicht enthalten.
Selbstverständlich. Wir freuen uns, wenn Sie von unseren Mitarbeiter*innen überzeugt sind und diese als Arbeitnehmer*innen in Ihrem Unternehmen nicht mehr missen möchten. Unsere Übernahmequote aus der Arbeitnehmerüberlassung in ein festes Angestelltenverhältnis liegt derzeit bei über 30%. Durch eine Übernahme in eine Festanstellung können Sie auch garantieren, dass Ihnen temporäres Know-How nicht verloren geht und das Wissen in Ihrem Unternehmen bleibt.
Wir als Personaldienstleister wissen um unsere soziale Verantwortung unseren Mitarbeitern*innen gegenüber. Deshalb sind wir intensiv bemüht, einen passenden Folgeeinsatz oder eine entsprechende Festanstellung zu finden. Unsere Mission "Wir machen Talente glücklich und begleiten sie auf ihrem Karriereweg" wird bei uns jeden Tag gelebt: Durch unseren intensiven und regelmäßigen Austausch der HR Manager mit ihren Mitarbeitern*innen im Rahmen des Onboarding-Supports können wir zeitnah reagieren. So haben wir die Möglichkeit, den weiteren Karriereweg gemeinsam erfolgreich zu gestalten. Auch unser Akademie-Angebot für unsere Mitarbeiter*innen bildet eine nachhaltige Grundlage dafür, dass wir unsere Mission als verantwortungsbewusster Arbeitgeber / Verleiher erfüllen können.
Rechte und Pflichten von Leiharbeitnehmer*innen und Personaldienstleistern werden im AÜG (dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) geregelt. Dieses Gesetz wird kontinuierlich aktualisiert und den arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Die zur Zeit wichtigsten Regelungen:
- Die Arbeitnehmerüberlassung darf nur von Personaldienstleistern und Unternehmen
durchgeführt und angewendet werden, die eine „Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“ durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten haben. Dem a-team liegt diese Erlaubnis in unbefristeter Form seit 2003 vor. - Leiharbeitnehmer*innen dürfen an denselben Entleiher für eine begrenzte Zeit - maximal 18 Monate am Stück - überlassen werden, es sei denn, es liegt eine Pause von mindestens drei Monaten zwischen den Einsätzen.
- Das AÜG regelt ebenfalls das Gehalt der Leiharbeitnehmer*innen: Nach einem ununterbrochenen Einsatz von neun Monaten bei einem Unternehmen, erhalten die Leiharbeitnehmer*innen von ihrem Verleiher ein gleichwertiges Entgelt wie die bei dem entleihenden Unternehmen fest angestellten Mitarbeiter. Sonderzahlungen und Sachbezüge gehören ebenfalls dazu.
- Weiterhin ist u.a. der Gleichstellungsgrundsatz im AÜG geregelt: dieser besagt, dass der Leiharbeiternehmer*in beim Entleiher ähnliche Arbeitsbedingungen vorfinden muss wie die festangestellten Mitarbeiter*innen des Unternehmens.
Das a-team bietet als Personaldienstleister für den kaufmännischen Bereich branchenübergreifend intelligente Personallösungen für alle Unternehmen an. Sowohl kleinere Mittelständler als auch international tätige Großkonzerne gehören zu unseren langjährigen Kunden. Insbesondere in den kaufmännischen Berufsfeldern Human Resources / Personal, Assistenz + Office Management, Marketing + Vertrieb, Einkauf + Logistik, Finanzen + Rechnungswesen sowie Projektmanagement sind wir stark.
Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung – all diese Begriffe bezeichnen ein und dieselbe Arbeitsform. Egal für welchen Begriff man sich entscheidet (wir bleiben für den weiteren Textverlauf beim Begriff Zeitarbeit), diese flexible Arbeitsform [mehr zur Arbeitnehmerüberlassung…]